Information der Interessengemeinschaft Feuerwehr Hamburg zur neuen Beurteilungsverordnung Feuerwehr Hamburg (BeurtVO-Fw) und den Auswirkungen auf das Beförderungswesen
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Feuerwehr Hamburg,
seit Januar 2026 gilt für die Beamtinnen und Beamten der Fachrichtung Feuerwehr in Hamburg die neue Beurteilungsverordnung (BeurtVO-Fw). Auch für die Angestellten im Rettungsdienst werden die Regelungen – soweit möglich – analog angewendet. Wir möchten Euch über die wichtigsten Änderungen, Hintergründe und insbesondere die Auswirkungen auf das Beförderungs- und Ranglistenverfahren informieren. Außerdem zeigen wir auf, was die neue Verordnung für die gesamte Hamburger Verwaltung bedeutet.
Warum gibt es eine neue Beurteilungsverordnung Feuerwehr?
Die bisherige Beurteilungsrichtlinie war eine Verwaltungsvorschrift, die für die Feuerwehr Hamburg bereits viele Standards gesetzt hat: Hauptkriterien waren klar geregelt, die Bildung von Maßstabskreisen und die Durchführung von vertikalen und horizontalen Maßstabskonferenzen gehörten zum festen Bestandteil des Verfahrens. Auch die Beurteilungen wurden stets aktuell und nach einheitlichen Maßstäben gefertigt.
Warum also eine neue Verordnung? Die aktuelle Rechtsprechung – insbesondere des Bundesverwaltungsgerichts – verlangt, dass zentrale Regelungen zum Beurteilungswesen auf einer gesetzlichen oder rechtsverordnungsrechtlichen Grundlage stehen. Verwaltungsvorschriften reichen nicht mehr aus, um die notwendige Rechtssicherheit, Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. Die neue BeurtVO-Fw ist daher eine Rechtsverordnung und damit für alle Beteiligten verbindlich.
Wesentliche Anforderungen aus der Rechtsprechung:
- Beurteilungen müssen diskriminierungsfrei, nachvollziehbar und nach einheitlichen Maßstäben erfolgen.
- Kriterien und Verfahren müssen für alle Betroffenen klar geregelt und transparent sein.
- Die Vergleichbarkeit der Beurteilungen ist für Auswahl- und Beförderungsverfahren zwingend.
Einheitliche Vorgaben für die gesamte Hamburger Verwaltung – Anpassungsbedarf in allen Bereichen
Mit Inkrafttreten der neuen Beurteilungsverordnung (BeurtVO) im Januar 2026 werden die bisherigen, teils sehr unterschiedlichen Beurteilungsrichtlinien in der Hamburger Verwaltung abgelöst. Die BeurtVO gilt für alle Beamtinnen und Beamten der Freien und Hansestadt Hamburg und wird für die Angestellten – etwa im Rettungsdienst – per Verwaltungsanordnung analog angewendet.
Was bedeutet das für die Verwaltung insgesamt?
- Bisher: Unterschiedliche Richtlinien und Verfahren je nach Bereich (z.B. Feuerwehr, Verwaltung, Polizei, Steuer, Schulen). Die Bewertungskriterien, Beurteilungsrhythmen und Verfahren waren nicht überall identisch.
- Neu: Einheitliche, rechtsverbindliche Vorgaben für alle Bereiche. Die Beurteilungskriterien, das Punktesystem, die Potenzialeinschätzung und die Durchführung von Beurteilungskonferenzen sind jetzt für alle verbindlich geregelt.
Notwendige Anpassungen:
- Alle Richtlinien und internen Dienstanweisungen müssen überprüft und an die BeurtVO angepasst werden. Eine neue Beurteilungsrichtlinie ist nicht zwingend notwendig, da die Beurteilungsverordnung schon an die Feuerwehr angepasst ist.
- Die Verwaltung muss sicherstellen, dass die neuen Formulare, Bewertungssysteme und Abläufe überall einheitlich angewendet werden.
- Für Angestellte, die bisher nach eigenen Richtlinien beurteilt wurden, wird die BeurtVO per Verwaltungsanordnung analog eingeführt – auch hier sind Anpassungen und Schulungen notwendig.
Was ändert sich konkret?
1. Von der Richtlinie zur Verordnung – mehr Rechtssicherheit
- Die neue BeurtVO-Fw ist eine Rechtsverordnung und damit rechtlich verbindlich für alle Feuerwehrbeamtinnen und -beamten.
- Für die Angestellten im Rettungsdienst werden die Regelungen – soweit möglich – analog angewendet.
2. Neuer Beurteilungsrhythmus und Maßstabskonferenzen
- Bisher: Regelbeurteilungen alle vier Jahre, jährliche Maßstabskonferenzen in jedem Statusamt, jährliche Ranglistenverfahren mit jeweils aktuellen Beurteilungen.
- Zukünftig: Regelbeurteilungen grundsätzlich alle zwei Jahre. Maßstabskonferenzen werden künftig ebenfalls im Zweijahresrhythmus durchgeführt. Die Beurteilungen und die Maßstabsbildung erfolgen also nur noch alle zwei Jahre.
3. Bewertungssystematik und Kriterien
- Die Hauptkriterien und die Systematik der Bewertung werden verbindlich in der Verordnung festgelegt.
- Die Bewertung erfolgt künftig nach einem Punktesystem, das die Vergleichbarkeit weiter erhöht.
- Die Potenzialeinschätzung (z.B. Eignung für Führungsaufgaben oder höherwertige Tätigkeiten) ist verpflichtender Bestandteil jeder Beurteilung.
4. Verfahren und Maßstabskonferenzen
- Die bereits etablierten vertikalen und horizontalen Maßstabskonferenzen bleiben erhalten, werden aber auf den Zweijahresrhythmus umgestellt.
- Die Bildung des Gesamturteils ist formalisiert und nachvollziehbar geregelt.
5. Bedeutung für Beförderungen und das Ranglistenverfahren
- Bisher: Jährliches Ranglistenverfahren, bei dem immer die aktuelle Beurteilung und der jeweils aktuelle Maßstab herangezogen wurden.
- Zukünftig: Es ist hoffentlich vorgesehen, das Ranglistenverfahren zur Beförderung weiterhin jährlich durchzuführen. Allerdings werden die zugrundeliegenden Beurteilungen künftig nur noch alle zwei Jahre neu erstellt. In den Jahren dazwischen würde die Rangliste mit den bereits vorliegenden Beurteilungen aus dem Vorjahr gebildet. Das bedeutet: Die Chance auf eine jährliche Neubewertung entfällt, aber die Beförderungsauswahl könnte weiterhin jährlich möglich bleiben – eine endgültige Bestätigung dieser Praxis steht jedoch noch aus.
- Die Reihenfolge für Beförderungen kann sich im Zwischenjahr nur durch andere Kriterien (z.B. Erfahrungszeiten, Fortbildungen, Sonderqualifikationen) verändern, nicht aber durch eine neue Beurteilung.
6. Umgang mit alten und neuen Beurteilungen
Für alle Verfahren werden neue Beurteilungen mit einem einheitlichem Beurteilungs-Zeitraum 31.04.2025-31.03.2026 (neuer Stichtag) abgefordert und sind zwei Jahre gültig. Beurteilungen mit einem älteren Maßstab werden zu Auswahlverfahren nicht mehr herangezogen.
Auswirkungen auf die Beförderungsrichtlinie und das Ranglistenverfahren
Die bisherige Beförderungsrichtlinie LG 1.2 sieht ein jährliches Ranglistenverfahren vor, das auf jährlich aktualisierten Beurteilungen und Maßstäben basiert. Mit der neuen Beurteilungsverordnung ist dieses Verfahren so nicht mehr haltbar:
- Ranglistenverfahren: Es ist hoffentlich geplant, die Rangliste für Beförderungen weiterhin jährlich zu erstellen, aber in jedem zweiten Jahr mit den Beurteilungen aus dem Vorjahr. Die Reihenfolge bleibt für zwei Jahre im Wesentlichen durch die Beurteilungen bestimmt, neue Leistungsbewertungen fließen erst im nächsten Zyklus ein. Eine Änderung zum jährlichen Ranglistenverfahren ist uns derzeit nicht bekannt.
- Maßstabskonferenzen: Auch diese finden nur noch alle zwei Jahre statt und bilden die Grundlage für die Bewertung im jeweiligen Zyklus.
- Vergleichbarkeit: Da die Beurteilungen und Maßstäbe nur noch alle zwei Jahre aktualisiert werden, ist die Vergleichbarkeit innerhalb eines Zyklus gewährleistet – aber Unterschiede zwischen den Zyklen müssen bei der Bewertung von Alt- und Neubewerbungen beachtet werden.
- Beförderungskriterien: Die Hauptkriterien und die Systematik der Bewertung werden durch die BeurtVO-Fw verbindlich vorgegeben. Die bisherige Möglichkeit, jährlich auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren, entfällt.
Fazit zur Beförderungsrichtlinie: Die bisherige Beförderungsrichtlinie muss an die neue Beurteilungsverordnung angepasst werden. Sie sollte klarstellen, dass das Ranglistenverfahren zwar weiterhin jährlich stattfinden kann, aber die Beurteilungsgrundlage nur noch alle zwei Jahre aktualisiert wird. Die Systematik der Hauptkriterien, die Maßstabskonferenzen und die Bewertung müssen an die Vorgaben der BeurtVO-Fw angepasst werden.
Was bedeutet das für die Angestellten im Rettungsdienst?
Auch für die Angestellten im Rettungsdienst werden die neuen Regelungen – soweit möglich – analog angewendet. Ziel ist es, einheitliche und faire Maßstäbe für alle Beschäftigten im Einsatz für die Feuerwehr Hamburg zu schaffen.
Fazit
Die neue Beurteilungsverordnung ist mehr als ein formaler Wechsel: Sie bringt mehr Rechtssicherheit, Transparenz und Vergleichbarkeit – aber auch mehr Formalisierung und einen neuen Rhythmus für Beurteilungen und Beförderungen. Für Euch bedeutet das: Die eigene Entwicklung wird alle zwei Jahre nach klaren Kriterien beurteilt, aber die Chance auf eine jährliche Neubewertung im Ranglistenverfahren entfällt.
Bei Fragen oder Unsicherheiten steht Euch Eure „Interessengemeinschaft Feuerwehr Hamburg“ gerne beratend zur Seite.
Kurz & knapp: Die wichtigsten Unterschiede
| Bisherige Richtlinie (alt) | Neue BeurtVO-Fw |
| Verwaltungsvorschrift | Rechtsverordnung |
| Regelbeurteilung alle 4 Jahre | Regelbeurteilung alle 2 Jahre Anlassbeurteilungen nur noch in wenigen Ausnahmefällen |
| Jährliche Maßstabskonferenzen | Maßstabskonferenzen alle 2 Jahre |
| Jährliches Ranglistenverfahren | Voraussichtlich jährlich, aber nur alle 2 Jahre neue Beurteilungen |
| Freitext und Einzelbewertungen | Punktesystem, formalisierte Urteile |
| Potenzialeinschätzung optional | Potenzialeinschätzung verpflichtend |
| Vergleichbarkeit teils schwierig | Vergleichbarkeit im Fokus |
Hintergrund zur Entstehung: Die neue Beurteilungsverordnung wurde notwendig, weil die Rechtsprechung verlangt, dass Beurteilungsmaßstäbe und -verfahren rechtssicher, diskriminierungsfrei und transparent geregelt sind. Die Verordnung setzt diese Anforderungen um und sorgt für ein modernes, nachvollziehbares Beurteilungswesen – für Feuerwehrbeamtinnen und -beamte ebenso wie für die Angestellten im Rettungsdienst und die gesamte Hamburger Verwaltung.
Forderungen der Interessengemeinschaft Feuerwehr Hamburg an die Feuerwehr Hamburg
Im Zuge der Einführung der neuen Beurteilungsverordnung und der notwendigen Anpassung der Beförderungsrichtlinie fordert die Interessengemeinschaft Feuerwehr Hamburg:
- Einbindung des Personalrates: Der Personalrat muss von Beginn an in alle Arbeitsgruppen zur Erarbeitung und Umsetzung der neuen Beförderungsrichtlinie eingebunden werden. Die Mitbestimmung ist zu gewährleisten.
- Transparenz: Alle Änderungen, Abläufe und Auswirkungen müssen für die Beschäftigten nachvollziehbar und transparent kommuniziert werden.
- Jährliche Ranglistenverfahren: Die Ranglistenverfahren zur Beförderung müssen weiterhin jährlich durchgeführt werden, um die Durchlässigkeit und Entwicklungsmöglichkeiten für alle Beschäftigten zu sichern.
- Keine Stellenreduzierung: Es darf im Zuge der Umstellung und etwaiger Sparmaßnahmen zu keiner Reduzierung von Beförderungsstellen kommen. Die Personalentwicklung und Motivation dürfen nicht unter Sparzwängen leiden.
- Keine zusätzliche Verzögerung bei Ernennungen: Es darf keine zusätzliche sechsmonatige Verzögerung bei Ernennungen geben. Bereits jetzt entstehen durch Maßstabskonferenzen, Beurteilungserstellung, Mitzeichnung und die Ausschärfung im Ranglistenverfahren erhebliche zeitliche Verzögerungen. Weitere Wartezeiten sind nicht zumutbar.
- Verbindliche Fristen: Für alle Prozessschritte (Maßstabskonferenzen, Beurteilungserstellung, Ranglistenverfahren, Ernennungen) sind verbindliche Fristen festzulegen, um Planungssicherheit zu schaffen.
- Schulungen und Qualifizierung: Es sind verbindliche Schulungen für alle Beurteilenden und Beteiligten durchzuführen, um eine einheitliche, faire und diskriminierungsfreie Anwendung der neuen Vorgaben zu gewährleisten.
- Monitoring und Evaluation: Die Auswirkungen der neuen Regelungen auf Beförderungschancen, Gleichstellung und Chancengerechtigkeit sind regelmäßig zu überprüfen und transparent zu veröffentlichen.
- Vermeidung von Nachteilen durch Systemumstellung: Es ist sicherzustellen, dass niemand durch die Umstellung auf das neue System benachteiligt wird.
- Vermeidung von Arbeitsverdichtung: Die neuen Verfahren dürfen nicht zu einer zusätzlichen Arbeitsbelastung für die Beschäftigten und Führungskräfte führen.
Wir fordern die Feuerwehr Hamburg auf, diese Punkte bei der Umsetzung der neuen Beförderungsrichtlinie verbindlich zu berücksichtigen und gemeinsam mit den Beschäftigten und ihren Vertretungen für ein faires, transparentes und motivierendes System zu sorgen. Alle in diesem Zusammenhang stehenden Dienstanweisungen, Dienstvereinbarungen, Protokollnotizen und Richtlinien sind umgehend anzupassen.
Eure Interessengemeinschaft Feuerwehr Hamburg

